Landgericht München: WWK Versicherung leistet Invaliditätszahlung wegen Schädel-Hirn-Trauma

Die WWK Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung geleistet, nachdem die Versicherung vorgerichtlich eine Zahlung verweigert hatte.

Hintergrund der Zahlung war ein Sturz der versicherten Person im Jahr 2016. Diese erlitt hierbei nach Darstellung ihres Ehemanns ein Schädel-Hirn-Trauma. Der Versicherungsnehmer stellte daraufhin bei der WWK Versicherung einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Die Versicherung holte ein Gutachten ein, das zwar die 100 %ige Invalidität bestätigte, diese aber mit einer Vorerkankung begründete. Daraufhin verweigerte die WWK das Anerkenntnis des Versicherungsfalls.

Hilfe von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Einigung mit WWK Versicherung

Da die WWK Versicherung außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage eingereicht. Fünf Monate später war das Verfahren auch schon wieder beendet. Nachdem das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hatte, einigten sich die Parteien auf eine gütliche Einigung.

„Das Verfahren zeigt, dass eine Leistungsablehnung durch eine Versicherung nicht einfach akzeptiert werden sollte. Vielmehr führt eine intensive Prüfung des Versicherungsfalls durch Fachanwälte für Versicherungsrecht regelmäßig dazu, eine Zahlung durch die Versicherung durchsetzen zu können“, erläutert Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..