Landgericht Augsburg: Mannheimer Versicherung leistet Invaliditätszahlung wegen Quadrizepssehnenruptur

Die Mannheimer Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung geleistet, nachdem die Versicherung vorgerichtlich eine Zahlung verweigert hatte.

Die versicherte Person stürzte im Jahr 2014 und erlitt hierbei eine Quadrizepssehnenruptur. Sie stellte daraufhin bei dem Versicherungsvertreter der Mannheimer Versicherung einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Dieser Antrag kam aber nach Erklärung der Versicherung dort nie an. Nachdem der Versicherungsnehmer einige Jahre später bei der Versicherung anfragte, verweigerte diese im Jahr 2019, also 5 Jahre nach dem Unfall, das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und begründete dies mit der vorgeblichen Verfristung der Ansprüche.

Hilfe von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Da die Mannheimer Versicherung außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage eingereicht.

Klage gegen Mannheimer Versicherung

Das Gericht folgte der klägerischen Argumentation und erklärte, dass die Verletzungen des Klägers fristgemäß ärztlich festgestellt und geltend gemacht wurden. Der Vorsitzende Richter holte daraufhin ein Gutachten ein, das die Invalidität bestätigte.

Einigung mit Mannheimer Versicherung

Die Mannheimer Versicherung wollte dies aber nicht einsehen, sondern wies über ein Jahr auf vorgebliche Fehler in dem Gutachten hin. Schließlich bestand sie sogar auch noch auf der Anhörung des Sachverständigen. Nachdem der Richter in der Verhandlung deutlich seine Verärgerung über die Weigerung der Mannheimer Versicherung zum Ausdruck brachte, eine gütliche Einigung zu akzeptieren, gab die Versicherung schließlich nach und nahm das Vergleichsangebot des Gerichts an.

„Für uns als Rechtsanwälte ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Es zeigt aber auch, dass eine intensive Bearbeitung des Versicherungsfalls notwendig ist. Selbst, wenn Invaliditätsfristen abgelaufen sind und damit eigentlich kein Anspruch mehr besteht, kann man mit der richtigen Argumentation eben doch noch zum Erfolg gelangen“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..