HUK-Coburg Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte nach Rotatorenmanschettenruptur

Die HUK-Coburg Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin nach einer Rotatorenmanschettenruptur an der Schulter eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung verweigert hatte.

Die Mandantin von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte im Jahr 2006 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HUK-Coburg Lebensversicherung abgeschlossen. Ende 2020 erlitt sie einen Bänderriss an der Schulter und war seitdem berufsunfähig. Die HUK-Coburg Lebensversicherung lehnte gleichwohl die Leistung mit der Begründung ab, dass unsere Mandantin nicht zu mindestens 50 % berufsunfähig sei. Daher wandte sie sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Zahlungseinstellung der HUK-Coburg Versicherung rechtsfehlerhaft war, forderte die HUK-Coburg Versicherung zur Zahlung auf und begründete den Anspruch. „Nach vier Wochen erklärte die HUK-Coburg Versicherung, die ausstehenden Beträge zu zahlen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zukünftig aufzunehmen.“

 „Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..